Kälteschutzhandschuhe sollten bei allen Tätigkeiten getragen werden, die in Umgebungen, wie in Tiefkühllagern oder Kühl- und Gefrierhäusern, mit Temperaturen von 5°C bis -49°C ausgeführt werden. Der Schutz der Hände steht hierbei im Vordergrund.
Die DIN EN 511:2006 legt die Anforderungen an Schutzhandschuhe fest, die gegen Kälte schützen.
Diese Norm beschreibt die Mindestanforderungen an die Wärmeleitfähigkeit, die Wärmeleitfähigkeit in kaltem Zustand, die Atmungsaktivität, die Wasserdichtigkeit, die Abriebfestigkeit und die Alterungsbeständigkeit. Die EN 511 sorgt dafür, dass Schutzhandschuhe bei extremen kalten Bedingungen effektiv schützen und den Träger vor Verletzungen durch Unterkühlung bewahren. Die Wahl eines Schutzhandschuhs für den Einsatz bei Kälte sollte auf der Grundlage der EN 511 erfolgen, um sicherzustellen, dass er den Anforderungen entspricht und den Anwender angemessen schützt.
Die EN 388:2019 erklärt die Testverfahren, mit denen alle Schutzhandschuhe der PSA Kategorie II und III (Schutz vor mittleren und irreversiblen/ tödlichen Risiken) in Bezug auf deren mechanische Leistungsfähigkeit untereinander vergleichbar gemacht werden sollen. Bei der Wahl zwischen einem Handschuh A und einem Handschuh B soll der Anwender erkennen können, welcher der beiden Handschuhe für seinen Anwendungszweck besser geeignet ist.
Für die EN 388 muss jeder Handschuh die Grundanforderungen an einen Schutzhandschuh bestehen. Dies alles steht in der EN 420. Bei der Beurteilung von mechanischen Schutzhandschuhen wird der Fokus auf 6 Eigenschaften gelegt: Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit nach herkömmlichen Verfahren, Reißfestigkeit, Durchstichfestigkeit, Schnittfestigkeit nach neuem Verfahren und dem Schutz vor Stöße